Doppelter Kunstraub: Der Diebstahl des goldenen Nests von Thorsten Goldberg und die Ignoranz im Umgang mit diesem Fall

Die Liste der Bericht­erstat­tungen in den Medien ist lang, der Fall hoch prominent: „Der Schatz“, „Die Polizei war gewarnt – und die Täter agierten blitz­schnell“, „Gestoh­lenes Goldnest. Besorgten sich die Diebe ihr Tatwerkzeug bei der Feuerwehr?“, „Es ist 80.000 Euro wert! Gold-Nest aus Berliner Grund­schule geklaut“, „Warum es vielleicht keine gute Idee ist, in einer Berliner Grund­schule Gold auszu­stellen“ – um nur einige der markt­schreie­ri­schen Schlag­zeilen des Medien­echos auf ein außer­ge­wöhn­liches Kunstwerk und sein beson­deres Schicksal zu zitieren.[1] Wie nur selten ein Kunstwerk beschäftigt das ‚Goldene Nest’ von Thorsten Goldberg die Berliner Öffentlichkeit.

Leider jedoch gilt diese ungewöhn­liche Wertschätzung weniger dem Kunstwerk selbst, das der Berliner Künstler für die Fuchsberg-Grund­schule im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf geschaffen hatte, sondern vor allem dem spekta­ku­lären Raub dieser außer­ge­wöhn­lichen Arbeit. Und so werden wir doppelt bestohlen: einmal infolge des krimi­nellen Aktes in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2019, in der das Goldnest mittels profes­sio­neller Mittel gestohlen wurde; und ein zweites Mal, letztlich viel nachhal­tiger, verur­sacht durch die dadurch ausge­löste Reaktion der politi­schen wie medialen Öffentlichkeit. Damit steht nun deutlich mehr, als nur der Verlust eines einzelnen Kunst­werkes auf dem Spiel: der sich darin wider­spie­gelnde Werte­kanon, mit dem wir Kunst und deren demokra­ti­scher Legiti­mierung entge­gen­treten. Allge­meiner gesprochen: der Stellenwert von Kultur in unserer Gesell­schaft. Wie in einem Brennglas werden nun die Fragen nach unserer Haltung zu diesen Werten in der Reaktion auf den Raub des Goldberg­schen ‚Nests’ im politi­schen wie medialen Raum aufge­worfen, als ob dies Teil der konzep­tu­ellen Strategie des Künstlers gewesen wäre. Denn es sind tatsächlich genau jene Fragen, die dem ‚Goldenen Nest‘ von Thorsten Goldberg von vorne­herein einge­schrieben waren, wenn auch ohne jene skanda­li­sie­renden und kunst­fernen Übertrei­bungen, die Werk und Künstler nun über sicher ergehen lassen mussten.

Das im Rahmen eines ‚Geladenen Kunst am Bau-Wettbe­werbs‘ entstandene ‚Goldene Nest‘ des Berliner Künstlers wurde mit höchster krimi­neller Energie aus einem als Teil des Kunst­werks konzi­pierten und eigens hierfür entwor­fenen gläsernen Tresor in der Fuchsberg-Grund­schule geraubt. Das aus goldenen Ästen bestehende Nest hatte einen Materi­alwert von 30.000 €. Daher wurde es technisch in einer Weise gesichert wie weltweit nur wenige Preziosen und übertraf damit beispiel­weise sogar die Schutz­vor­keh­rungen der zuvor aus dem Bode-Museum geraubten ‚Big Maple Leaf-Münze‘. Dennoch wurde unter profes­sio­nellem Einsatz von schwerem (zuvor extra aus dem Spezi­al­be­stand der Feuerwehr gestoh­lenen) Gerät und bei zeitgleich offen­sicht­lichem Versagen der Sicher­heits­dienste ein Großteil der filigranen zu einem Nest verspon­nenen goldenen Äste geraubt. Diese wurden danach vermutlich unmit­telbar einge­schmolzen, verkauft und in bares Geld verwandelt. Um es an dieser Stelle schon einmal unmiss­ver­ständlich heraus­zu­stellen: All dies ist weder dem Kunstwerk noch dem Künstler anzulasten.

Doch, als wäre die krimi­nelle Tat des Raubes an sich nicht schon eine sehr traurige Geschichte, die eigent­liche Tragödie des Falles ‚Goldenes Nest‘ sollte erst folgen: durch die Reaktionen der Medien, der Stadt Berlin und ihrer verant­wort­lichen Behörden. Anstatt die Schuld bei den Sicher­heits­diensten zu suchen oder sich über das Ausmaß der hierin sichtbar werdenden Verrohung zu beklagen, geraten nun der Künstler sowie die auswäh­lenden Jurymit­gliedern in den Fokus der Vorwürfe. Man unter­stellt ihnen beispiels­weise, unver­ant­wortlich und verschwen­de­risch gehandelt zu haben, da man mit einem so wertvollen Edelmetall die Diebe erst angelockt habe.[2] Heißt dies, dass z. B. nur Kirchen, Schlösser oder exklusive Reprä­sen­ta­ti­ons­ge­bäude das zweifel­hafte Privileg genießen sollten, ihre Werte durch entspre­chende Kostbar­keiten symbo­li­sieren zu dürfen, während einer Schule in Marzahn-Hellersdorf dieses Recht abzusprechen ist? Dies, obwohl das hier einge­setzte Gold eben nicht der Festigung postfeu­daler oder kleri­kaler Herrschafts­an­sprüche dient? Soll etwas so wertvolles wie Gold also nur exklu­si­veren Orten vorbe­halten bleiben und als skulp­tu­rales Bild für eines der wertvollsten Güter unserer Gesell­schaft – der schuli­schen Bildung als Grund­recht für alle Bürger dieses Landes – keine Berech­tigung haben?

Das nun am 12.07.2021 gespro­chene Gerichts­urteil des Jugend­schöf­fen­ge­richts Tiergarten führt die Folge der statt­ge­fun­denen Gering­schät­zungen gegenüber der künst­le­ri­schen Arbeit leider fort: Es fordert für den Verlust durch Diebstahl einen Wertersatz von 30.000 €, eine Summe, die in etwa dem Gegenwert des im Kunstwerk verwen­deten Goldes, nicht aber dem künst­le­ri­schen Wert des Werkes und dessen Produk­ti­ons­kosten in Höhe von etwa 80.000 € entspricht, also für eine Wieder­her­stellung bzw. Neupro­duktion keineswegs ausreichen würde. Man stelle sich an dieser Stelle nur einmal vor, der Raubzug hätte einem Bild von Picasso gegolten – würde das Gerichts­urteil dann als Wertersatz auch lediglich den Gegenwert für die verwendete Materialien, Leinwand, Ölfarbe etc. angesetzt haben?

Es ist diese, sich wie ein roter Faden durch die öffent­lichen Reaktionen ziehende demüti­gende Nicht­achtung gegenüber einem außer­ge­wöhn­lichen Kunstwerk, die den eigent­lichen Verlust beim Raub des Goldnestes darstellt. Dass mit dem ‚Goldnest’ von Thorsten Goldberg jedoch ein einzig­ar­tiges und hochka­rä­tiges Symbol entwendet wurde, das für den wertvollsten Schatz steht, den unsere Gesell­schaft überhaupt besitzt – die Zukunft unserer Kinder und deren Bildungs­chancen –, scheint in der Diskussion der für die Arbeit verant­wort­lichen wie medialen Öffentlichkeit unterzugehen.

Anlass für die Erstellung der künst­le­ri­schen Arbeit war der Bau einer neuen nach langen Jahren der Wartezeit in Marzahn-Hellersdorf dringend benötigten gut ausge­stat­teten Grund­schule. Die in diesem Schul­neubau mit seiner modernen Ausstattung zum Ausdruck kommende Wertschätzung gegenüber den Kindern eines Bezirkes, der sonst eher als vernach­lässigt gilt, sollte mit einem beson­deren Kunstwerk bildhaft unter­strichen werden: Der in einem Wettbewerb im Jahr 2014 ausge­wählte künst­le­rische Entwurf sollte Anlass für berech­tigten Stolz der Schüler_innen wie Ausgangs­punkt für zahllose identi­täts­stif­tende Geschichten sein: „Wir sind etwas Beson­deres! Wir sind etwas wert!“.

Thorsten Goldberg ist es mit seinem ‚Goldenen Nest‘ in wunderbare Weise gelungen, diese Anfor­de­rungen umzusetzen, indem er der baulichen wie finan­zi­ellen Inves­tition in die Kinder dieses Bezirks ein künst­le­risch vielschich­tiges Bild entge­gen­ge­setzt hat, ohne in oberfläch­liche Senti­men­ta­lität zu verfallen. Die goldenen Äste seines Nestes können einer­seits als strah­lendes Symbol für den gesell­schaft­lichen Wert einer solchen Schule verstanden werden, in der die Schüler_innen wie kleine Vögel im Nest flügge werden können; anderer­seits aber auch finanz­tech­nisch als geldwerte Anlage, die es in sich hat – für einen Bedarf nämlich, der nach den Regeln des Künstlers erst in der Zukunft eingelöst werden darf. Der Gold-Schatz könnte gemäß einem vom Künstler aufge­setzten und als Teil des Kunst­werkes zu begrei­fenden Vertragswerk nach 14 Jahren von der Schule verkauft und der dabei erzielte Erlös für andere schulische Zwecke einge­setzt werden. Einzige Voraus­setzung hierfür: Gemäß des zum Werk gehörenden und einzu­hal­tenden Vertrages müssen sich Politik, Schule und Eltern­schaft mehrheitlich und in einem demokra­ti­schen Verhand­lungs­prozess darüber verstän­digen, ob die Skulptur verkauft wird oder nicht; Diese vom Künstler selbst eröffnete Entschei­dungs­freiheit ermög­licht es, über ein Jahrzehnt später die künst­le­rische Gültigkeit der Arbeit und deren öffent­lichen Wert zu bestä­tigen oder in Frage zu stellen. Der Künstler eröffnet also die Möglichkeit des legalen Einschmelzens und Kapita­li­sierens seiner eigenen Arbeit – ein Prozess, der nun auf unheil­volle Weise und zuungunsten der Schule vorweg­ge­nommen wurde. Doch über diese für das Werk so entschei­dende inhalt­liche Dimension und die deswegen keines­falls austauschbare Beschaf­fenheit aus Gold hört man trotz erheb­lichen Medien­echos wenig.

Es mag deshalb kaum überra­schen, dass eine längst überfällige Entschä­digung des Künstlers oder zumindest ein Angebot, seine Arbeit zu ersetzen bislang nicht vorliegt – ein Umstand, der sich beinahe wie die vorzeitige Erfüllung einer pessi­mis­ti­schen im Kunstwerk enthal­tenen Prophe­zeiung (vertrag­liche Möglichkeit zur Selbst­zer­störung der Arbeit) liest. Denn, klare unter­stüt­zende State­ments der Politik oder ein zu erwar­tendes deutliches Bekenntnis zu dem Kunstwerk wie zu dem Künstler: überwiegend Fehlan­zeige. Und dies ist der eigent­liche Skandal. Statt das ‚Goldene Nest‘ als alarmie­renden Indikator unseres Umgangs mit zeitge­nös­si­scher Kunst wie unseres Anspruches auf Bildungs­ge­rech­tigkeit zu begreifen und sich mit aller Kraft gegen die im Umgang damit deutlich werdenden kultur­zer­set­zenden Tendenzen zu stemmen, wird Goldbergs Werk auf den Wert einer materi­ellen Geldanlage reduziert. Schlimmer noch, dem Künstler wird fahrläs­siger Umgang mit dem Gold vorge­worfen und die von ihm gezielt einge­setzte Materia­lität als inhaltlich essen­ti­eller Bestandteil des Werkes von offizi­eller Seite negiert: So wird der zuständige Stadtrat öffentlich mit dem Satz zitiert, es sei besser „künftig auf Kunst­werke aus purem Gold zu verzichten. ‚Das Material weckt wohl eher krimi­nelle Energien.’“[3]

Auch hier könnte man jenen „Vanda­lismus von Oben“ identi­fi­zieren, den Benjamin H. D. Buchloh bereits 1989 in seinem gleich­na­migen Aufsatz für den Auf- und Abbau der monumen­talen Plastik ‚Tilted Arc‘ (1981-89) von Richard Serra in New York diagnos­ti­ziert und der seitdem als ständige Bedrohung von Kunst im öffent­lichen Raum auszu­machen ist. Mit Buchloh muss man sich nun auch in Berlin fragen, welche Gültigkeit einer künst­le­ri­schen Kategorie, von der aufgrund ihrer beson­deren Bedin­gungen sowohl öffent­liche Sicht­barkeit als auch Einmi­schung in öffent­liche Belange zu erwarten ist, noch zuerkannt wird, wenn diese zugleich einer „Zerstö­rungswut“ der „Herrschenden“ ausge­setzt ist, selbst wenn diese die Arbeit zunächst in Auftrag gegeben haben. [4]

Parado­xer­weise scheint die Kunst im öffent­lichen Raum nun genau dort unter beson­derem Recht­fer­ti­gungs­druck zu geraten, wo sie treff­genau Sollbruch­stellen unserer Gesell­schaft in den Blick nimmt. Welchen Wert messen wir Kunst bei, welche Aufgaben, welche Orte gestehen wir ihr zu? Darf Gold in seiner symbo­li­schen Aussa­ge­kraft auch zur Auszeichnung einer Schule heran­ge­zogen werden? Zeichnet es nicht gerade außer­ge­wöhn­liche Kunst­werke im öffent­lichen Raum aus, dass sie in der Lage sind, solche Debatten außerhalb exklu­siver Kunst-Reservate auszu­lösen und damit auf die Grund­werte öffent­lichen Mitein­anders zu verweisen? Wo bleibt der Schwur auf dieses Potential?

Insofern unter­streicht der Diebstahl des ‚Goldenen Nests‘ und dessen Rezeption in paradoxer Weise den Kern der Aussage des Kunst­werks, das seine Qualität selbst in seiner skanda­li­sie­renden Destruktion offenbart: ein Aufruf zum Schutz eines bedrohten Schatzes, der uns nicht wertvoll genug sein kann und die Grund­werte unserer Gesell­schaft berührt – doch offen­sichtlich mit Füßen getreten wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn nun jenen Kräften, die diese Werte in Frage stellen, sie stehlen und zerstören oder ihrer Demontage mit Worten oder ausblei­benden Taten nichts entge­gen­setzen, die Oberhand belassen würde. Jetzt den physi­schen wie inhalt­lichen Raub an dem Kunstwerk als finalen Akt unerwidert stehen zu lassen, hieße sich zu ducken – vor der Dreis­tigkeit, Krimi­na­lität und Ignoranz gegenüber der Kunst und den damit verbun­denen Grund­werten unserer Gesellschaft.

Daher wäre die unmit­telbare Wieder­her­stellung des Kunst­werks die einzig richtige und zugleich notwendige Konse­quenz aus dem Geschehen. Nur die baldige Rekon­struktion des Kunst­werks würde jenes klare Statement dazu abzugeben, dass unsere Gesell­schaft den in vielerlei Hinsicht symbol­träch­tigen Diebstahl eines solchen ‚Schatzes‘ nicht akzep­tiert. Das dafür ausge­ar­beitete künst­le­rische Konzept von Thorsten Goldberg, nach dem das ‚Goldene Nest‘ zwar materiell wieder­er­schaffen, aber nun an einem nicht öffent­lichen Ort vor weiteren Zugriffen geschützt aufbe­wahrt werden könnte – und in der Wandvi­trine der Grund­schule, in der es sich ursprünglich befand, lediglich als perma­nente Projektion erscheinen würde –, liegt in der Schublade des Künstlers bereit und wurde der zustän­digen Bezirks­stadt­rätin bereits vorge­stellt. Das Risiko eines erneuten Diebstahls könnte auf diese Weise minimiert werden, ohne auf die für das Kunstwerk essen­tielle Existenz des Nestes in seiner Materia­lität aus goldenen Ästen zu verzichten. Begleitet werden könnte dieser Prozess durch eine moderierte öffent­liche Debatte über Inhalt und Hinter­grund des Kunst­werkes, selbst­ver­ständlich auch direkt in der Schule. Ein solches Maßnah­men­paket könnte nicht nur den konkreten Raub kompen­sieren, es würde – jenseits aller Lippen­be­kennt­nisse – auch ein vertrau­ens­stif­tendes Ausru­fungs­zeichen für den Rückhalt im Umgang mit Kunst sowohl in Berlin wie auch über die Stadt­grenzen hinaus setzen. Wir warten gespannt auf einen entspre­chenden Auftrag des Senates der Stadt Berlin an den Künstler Thorsten Goldberg.

Martin Henatsch

 

 

[1] Im Folgenden eine Auswahl des umfäng­lichen Medienechos:

Diebstahl des Goldnests war wohl „eine Macht­de­mons­tration“ der Clans, Welt 17.05.2019

Gestoh­lenes Goldnest. Künstler sicher: Es war besser gesichert als ein Museums­schatz, Berliner Kurier 16.05.2019

Gestoh­lenes Goldnest. Besorgten sich die Diebe ihr Tatwerkzeug bei der Feuerwehr? Berliner Zeitung 16.05.2019

Diebe stehlen Goldnest. Einbruch in Berliner Schule: Riesen­schaden – waren es Clans?, Münchner Merkur 17.05.2019

ES IST 80 000 EURO WERT! Gold-Nest aus Berliner Grund­schule geklaut, Bild 15.05.2019

Warum es vielleicht ist keine gute Idee ist, in einer Berliner Grund­schule Gold auszu­stellen, Vice 15.05.2019

Goldnest gestohlen: War es wieder die Familie R.?, FAZ 16.05.2019

Gold-Vogelnest gestohlen: Polizei ermittelt im Clanmilieu, Süddeutsche 16.05.2019

Manuela Heim über geklaute Kunst, Nest auf der Flucht, taz 16.05.2019

Das war eine Macht­de­mons­tration“, FAZ 16.05.2019

Ein goldenes Nest für 92.500 Euro, Der Bund der Steuer­zahler hat sein Schwarzbuch der Verschwendung vorge­stellt, Thürin­gische Landes­zeitung 25.11.2019

Verlie­rerIn des Jahres, Die Schüler:innen einer Biesdorfer Grund­schule, taz 11.01.2020

Spekta­ku­lärer Kunstraub mit Hammer, Axt und Glassäge: Goldnest-Dieb flattert in den Knast!, Berliner Kurier 12.07.2021

[2] Vgl. z. B.: „Wir sind der Meinung, dass das richtig exempla­risch dafür steht, was schief läuft. Wir haben einen Sanie­rungs­rückstau … und der Senat hat nichts Besseres vor, als Kunst am Bau hochzu­halten und massives Gold da einzu­bauen …“ (Bund der Steuer­zahler) Abend­schau rbb24 15.05.2019;

Also ich bin ganz froh, dass das weg ist. Weil, Ich hab‘ immer Angst gehabt, kommt einer, Geisel­nahme, weil sie das Gold klauen wollen, darum hab‘ ich immer Angst gehabt. Also ich bin eigentlich ganz froh darüber – das sollen sie auch gar nicht mehr darein machen, das Nest“ (Eltern) Abend­schau rbb fernsehen 16.05.2019;

Warum hat der Bezirk Geld für Kunst aber nicht für ordent­liche Klos?“ „Ich kann es leider nicht für mich nehmen oder für andere Sachen, die bei uns im Bezirk wichtig wären, sondern es muss explizit für Kunst sein.“ (Stadtrat G. Lemm) Abend­schau rbb24 15.05.2019

[3] Vgl.  Tages­spiegel 15.05.2019

[4] Vgl. Buchloh, Benjamin Heinz Dieter: Vanda­lismus von oben. Richard Serras Tilted Arc in New York. In: Walter Grasskamp (Hg.): Unerwünschte Monumente. Moderne Kunst im Stadtraum. München 1989, S. 103-119.